Forstliche Beratung ist in Brandenburg ein Fördertatbestand, der zu 100 % gefördert wird.
Wesentliche Fördervoraussetzung sind die Lages des zu beratenden Forstbetriebes im Land Brandenburg und die Anerkennung des Beraters durch das zuständige Landesministerium als „Anerkannter forstlicher Berater“ für Brandenburg.
Das besondere an dieser Förderung ist neben der 100 % Kostenübernahme durch den Fördergeber, dass der Zuberatende keine weiteren Aufgaben wie Antragsstellung, Abrechnung o.ä. hat, weil diese von dem beauftragten Berater erledigt werden müssen. Der Zuberatende bestätigt lediglich durch seine Unterschrift die Durchführung der Beratung. Diese Vorgehensweise ist für Interessenten sehr komfortabel und ermöglicht ihnen, sich voll und ganz auf die Beratungsergebnisse zu konzentrieren.
Die möglichen Inhalte der Beratung erstecken sich auf folgende Themen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Beratung zu Pachtangelegenheiten, Steuer-, Versicherungs- und Rechtsberatung.
Die Bewerber um die Anerkennung als „Anerkannter forstlicher Berater“ müssen erst ein vorgeschriebenes Prüfverfahren durchlaufen, bevor sie anerkannt werden können. Nach der Anerkennung ist die regelmäßige fachliche Schulung der Berater zwingend vorgeschrieben. Dadurch wird die Beratungsqualität weiter abgesichert.
Seit der Erstaufnahme dieses Fördertatbestandes in die forstliche Richtlinie bin ich als „Anerkannter forstlicher Berater“ bestätigt und kann förderfähige Beratungen anbieten. Details zur Beratung und der Fördermöglichkeiten werden vorab in einem erläuternden Gespräch erörtert.